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Two answers in this topic
M******w
a member
das ist ja fast schon kinderporno.
a member
EINDEUTIG NICHT !!!

Es ist nur auszugsweise Jugendpornografie.
Am 27. Januar 2015 trat eine Verschärfung in Kraft. Unter den Begriff Jugendpornografie fallen nun pornografische Darstellungen, die „sexuelle Handlungen von, an oder vor Jugendlichen“ oder „ganz oder teilweise unbekleidete Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ zeigen.
Im Gegensatz zur deutschen Justizministerin geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass es nach der neuen Strafvorschrift nicht genügt „dass die Volljährigkeit der betreffenden Person für den objektiven Betrachter zweifelhaft ist; vielmehr müsste der Beobachter umgekehrt eindeutig zu dem Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind.“ Das Gericht führt ganz konkret als ein mögliches hinreichendes Kriterium – in Bezug auf die Darsteller – an, „wenn sie (fast) noch kindlich wirken und die Filme somit schon in die Nähe von Darstellungen geraten, die als (Schein-) Kinderpornographie unter den Straftatbestand des § 184b StGB fallen.“ Damit schließt es die Strafbarkeit bezüglich Darstellern aus, die ihrem Aussehen nach lediglich noch jugendlich sein könnten, genauso gut aber auch bereits volljährig, und beschränkt sie auf (höchstens) die Fälle, in denen es unmöglich erscheint, Darsteller als erwachsen anzusehen[12] – auch wenn ihr tatsächliches Alter bekannt und sie volljährig sind. Auch diese Fälle schränkt es noch weiter hinsichtlich der Vorsätzlichkeit – seitens der Hersteller – ein, und lässt nur jene Fälle als strafbar gelten, in denen die Fiktion der Scheinjugendlichkeit vorsätzlich geschieht.[11] WIKIPEDIA
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