Angriff auf das Kirchenasyl? Diakon prangert neue Abschiebe-Frist für Flüchtlinge an

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Gerichtsurteil widerspricht Bamf

Angriff auf das Kirchenasyl? Diakon prangert neue Abschiebe-Frist für Flüchtlinge an

Dienstag, 07.08.2018, 20:14

Für viele Flüchtlinge, denen die Abschiebung droht, ist es das letzte Mittel: das Kirchenasyl. Darunter sind viele, denen eine Rückführung in einen Dublin-Staat droht – also in das Land, das die Flüchtlinge zuerst betreten haben. In diesen Fällen greift die sogenannte „Rückführungsfrist“.

Beispiel: Deutschland stellt im Rahmen der Dublin-III-Verordnung einen Antrag an Griechenland, einen Flüchtling zurückzunehmen. Ab dem Tag, an dem Griechenland den Antrag akzeptiert, beginnt die „Rückführungsfrist“. Diese beträgt sechs Monate, in der die Behörden die Person nach Griechenland bringen müssen. Nach Ablauf dieser Frist geht die Zuständigkeit vom Dublin-Staat auf Deutschland über. Um dieses halbe Jahr zu überbrücken und der Abschiebung zu entgehen, begaben sich 2017 bundesweit über 870 Menschen in das Kirchenasyl.

Gewährt eine Kirchengemeinde einem Flüchtling Kirchenasyl, muss sie gemäß einer Vereinbarung zwischen Innenministerium und der katholischen und evangelischen Kirche aus dem Jahr 2015 ein begründetes Dossier an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) senden. In diesem wird geschildert, warum der Flüchtling nicht in den Dublin-Staat zurückkehren kann. Erkennt die Behörde einen Härtefall, wird die Person in der Regel nicht abgeschoben.

Bei einem negativen Bescheid des Dossiers war es jedoch bisher gängige Praxis, dass der Betroffene einfach so lange im Kirchenasyl blieb, bis die sechs Monate um waren. Damit waren die Dossierverfahren de facto ausgehebelt, die Menschen wurden nicht abgeschoben – entweder wegen eines positiven Dossiers oder durch den Ablauf der Frist.

Im Juni hat die Innenministerkonferenz beschlossen, das Verfahren zu ändern. Menschen, die das Kirchenasyl trotz eines negativen Dossierbescheids nicht verlassen, galten bislang nicht als „flüchtig“ – seit 1. August schon. „Flüchtig“ bedeutet: Bei Menschen, die sich der Rückführung in den zuständigen Dublin-Staat entziehen, wird die Frist, in der eine Abschiebung möglich ist, von sechs auf 18 Monate verlängert. Auf Anfrage von FOCUS Online teilt das Bamf mit: „Bund und Länder respektieren die Tradition des Kirchenasyls, halten jedoch zum Erhalt des Dossierverfahrens eine Änderung der bisherigen Praxis für erforderlich.“

                                           Der vollständige Text im Link.

Meine Meinung:

Gerade weil das „Kirchenasyl“ für das es keine rechtliche Grundlage gibt, von den Kirchen massenhaft missbraucht wird, gehört dieses „Recht“ abgeschafft. Wir brauchen keine rechtsfreien Räume in den Kirchen. Der Staat muss hier endlich mal Härte zeigen. Es ist Wirtschaftsmigranten grundsätzlich zumutbar in einem anderen Land der EU Asyl zu beantragen.

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a member
Dieser Meinung bin ich auch.
Es werden schon genug Gesetze ausgehebelt, besonders auch das Grundgesetz.
Ich hoffe und wünsche mir, das nach alledem, die Verantwortlichen für dieses Chaos auch mal die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.
Ausserdem sollten dann auch die Kirchen im vollen Umfang haftbar gemacht werden.
Die Kirche holt sich doch eh nur Minderjährige für ihre Pädo-Priester.
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a member
ich wüsste nicht warum das Gesetzt für die Kirche nicht gelten sollte....
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