Deutschland könnte schwärzer und schwuler werden:

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Asylrecht für Homosexuelle aus Verfolgerstaaten
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Demonstranten fordern in Berlin eine liberalere Asylpolitik
Bild: zeitrafferin / flickr / cc by 2.0

Deutschland will Schwule und Lesben aus Verfolgerstaaten nicht mehr abschieben: Homosexuelle Asylbewerber sollen nicht mehr wie bisher aufgefordert werden, in ihrem Heimatland zurückhaltend zu leben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dem grünen Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck in einem Brief bestätigt, dass Homosexuelle in Deutschland grundsätzlich Asyl erhalten sollen, wenn ihnen in ihrer Heimat Verfolgung droht. Wie die "taz" berichtet, heißt es in dem Brief: "Einem Antragsteller ist es grundsätzlich nicht zumutbar, gefahrenträchtige Verhaltensweisen zu vermeiden, um einer Verfolgung auszuweichen, die ihm andernfalls, z.B. wegen seiner sexuellen Ausrichtung, drohen würden". Schwulen und Lesben werden derzeit in rund 80 Ländern strafrechtlich, in sieben Staaten droht Homosexuellen sogar die Todesstrafe.

Entscheidend für das Bundesamt sei einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg aus dem September 2012. Damals entschieden die Richter, dass zwei Pakistaner, die einer religiösen Minderheit angehören, in Deutschland Asyl erhalten müssten. Die Behörden, so die EU-Richter, dürften den Antrag nicht mit der Begründung ablehnen, dass die Männer ihren Glauben auch heimlich ausüben dürften. Diese Argumentation gelte auch für Menschen, die wegen ihrer sexuellen Ausrichtung verfolgt werden würden.
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Auslöser für den Meinungswandel des Bundesamtes war offenbar auch der Fall der 24-jährigen Lesbe Samira, die vergangenes Jahr aus Bayern in den Iran abgeschoben werden sollte. Samira wurde wegen ihrer Teilnahme an einer lesbischen Party in Teheran verfolgt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Bayreuth drohe ihr aber in der Islamischen Republik keine Gefahr, zumindest nicht "bei entsprechend zurückhaltenden Lebenswandel, den alle Homosexuellen im Iran praktizieren, die unbehelligt leben wollen" (queer.de berichtete). Ihre Abschiebung wurde nach Protesten aber vorläufig gestoppt (queer.de berichtete).

Um Asyl zu gewähren, muss allerdings erst anerkannt werden, dass es sich bei einem Flüchtling um einen Schwulen oder eine Lesbe handelt – und diese Anerkennung wird oft verweigert. So haben das Bundesamt und das Verwaltungsgericht Augsburg etwa erklärt, dass eine 21-jährige Frau aus Uganda nur ihre Homosexualität vorspiele, um Asyl in Deutschland zu erhalten (queer.de berichtete). Homo-Aktivisten beklagen allerdings, dass die Beamten in dieser Frage oft wenig informierte Entscheidungen treffen. So erklärte die Lesbenberatungsstelle LeTRa, dass es im Fall der 21-Jährigen "keinerlei Zweifel an der lesbischen Identität" gebe. (dk)
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M*******e
ja sehr gut, daß du dieses thema ansprichst. ja es gibt lider eine reihe von staaten die per gesetz homosexuelle hinrichte, meist die passiven , siege iran u.a. aber es gibt z.b. auch schwere diskriminierung in einigen staaten, im irak kann man öffentlich tot geschlagen werden, bei isis in syrie und irak werden homosexuelle von hohen häusern gestossen, in russland existiert auch eine starke homophobie, schläger suchen gays um sie zu schlagen und zu quälen, darauf sind sie noch stolz. in uganda kann man lebenslang im knast oder hingerichtet werden. in vielen afrikanischen staaten werden gays verfolgt und bei einem coming out gemieden, manchmal geschlagen, erpreßt oder vergewaltigt..... der admin
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