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K*****s
Einstiegsvertrag zwischen der Keyholderin _______________und dem Keuschheitsgürtelträger _______________


Geltungsbereich vom ________________ bis _________________

Allgemeines


§1 Alle in diesem Vertrag vereinbarten Regeln können von der Keyholderin in dieser Zeit mit sofortiger Wirkung eingefordert werden. Der Vertrag erlischt, sobald eine Vertragspartei von Ihrem Aufhebungsrecht Gebrauch macht.
§2 Bei gesundheitlichen Schäden wie offenen Schürfwunden und Druckstellen oder starken Schmerzen der inneren Genitalien tritt der Vertrag bis zum vollständigen Abklingen der Beschwerden außer Kraft.

Aufhebungsrecht
§3 Beide Seiten können den Vertrag durch Ausspruch des Codewortes „_________________“ beenden. Das Aufhebungsrecht wird von beiden Seiten bedingungslos akzeptiert.

§4 Das Eigentum beider Vertragsparteien bleibt unangetastet.

Pflichten des Keuschheitsgürtelträgers

§5 Der KG-Träger verpflichtet sich, ohne Widerspruch einen Keuschheitsgürtel zu tragen, wann immer und so lange es seine Keyholderin wünscht.
§6 Zum Einsatz kommen die Modelle CB3000(mit kleinstem und/oder ohne ROI), CS100 und CS500. Die Keyhoderin kann zwischen diesen Modellen nach Belieben wechseln.
§6a Die Keyholderin hat das Recht, die oben genannten Modelle gegen andere Modelle zu ersetzen, die dazu dienen, den Verschluß noch sicherer zu gestalten.
§7 Die Dauer der Verschlusszeiten liegt im Belieben der Keyholderin. Der KG-Träger hat sie ohne Widerspruch zu ertragen. Er hat kein Recht im Vorfeld zu erfahren, wie lange er den Keuschheitsgürtel zu tragen hat.
§8 Dem KG-Träger ist es grundsätzlich untersagt, ohne ausdrückliche Erlaubnis seiner Keyholderin zum Orgasmus zu kommen.
§9 Der KG-Träger hat zu keiner Zeit einen Anspruch auf einen Orgasmus; er ist vielmehr eine Gnade seitens der Keyholderin. Im Gegenzug hat der KG-Träger allen sexuellen Wünschen seiner Keyholderin unverzüglich nachzukommen und sie umfassend liebevoll und bestmöglich zu befriedigen.
§10 Die Keyholderin hat das Recht, dem KG-Träger bei sexuellen Handlungen nach Belieben die Hände und/oder Füße zu fesseln. Auch andere Freiheitsbeschränkungen während sexueller Handlungen (Augen verbinden, knebeln etc) hat der KG-Träger ohne Widerspruch hinzunehmen
§11 Dem KG-Träger ist es verboten, seine Genitalien zu berühren, außer wenn seine Keyholderin ihn dazu auffordert. Eine Ausnahme bildet die Reinigung der Genitalien, welche unter Aufsicht der Keyholderin stattfindet.
§12 Der KG-Träger hat alle Utensilien, die seiner sexuellen Stimulation dienen (Plugs, Vibratoren, Lustmuschis, Penispumpen, Latexunterwäsche etc), an seine Keyholderin abzugeben. Diese hat das Recht, jene Utensilien nach Belieben an sich oder dem KG-Träger einzusetzen.
§12a Neuanschaffungen in diesem Bereich sind nach dem Kauf ebenfalls an die Keyholderin abzugeben
§12b Die Eigentumsverhältnisse bleiben nach §4 unangetastet
§13 Der KG-Träger hat sehr sorgsam und pfleglich mit seinem Körper umzugehen und verpflichtet sich, mindestens alle zwei Tage seine Scham-, Achsel- und Barthaare zu entfernen.
§14 Der KG-Träger hat kein Recht auf Anonymität bezüglich seiner Keuschhaltung.
§15 Bitten um Aufschluß sind sachlich und mit Begründung vorzutragen. Wird die Bitte von der Keyholderin versagt, so ist diese Entscheidung bedingungslos zu akzeptieren.


Strafen

Bei Zuwiderhandlungen seitens des KG-Trägers gegenüber den oben genannten Verpflichtungen kann die Keyholderin den KG-Träger mit Einschluß ohne Erleichterung bestrafen. Die Keyholderin hat das Recht, die Strafen zu verschärfen, indem sie den KG-Träger während des Verbüßens seiner Strafe zu ihrer sexuellen Befriedigung benutzt, ihm jedoch die Erleichterung versagt (tease and denial). Sie hat des Weiteren freie Wahl, welche ROIs bei den Strafen zum Einsatz kommen sollen. Ob die Strafe ausgesprochen wird, liegt im Ermessen der Keyholderin. Der Keyholderin steht es frei, das Strafmaß individuell zu modifizieren.1)


Freie Richtlinien für das Strafmaß

§16 Widerspruch beim (Wieder-)An
P*****w
so ein Vertrag würde mich schon sehr reizen
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