Wie würdet ihr euch nach dem Tod eures Partners verhalten? Neue Umfrage

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20 answers in this topic
P******e
a member
      Partnerliebe, was ist das?

Ja, ein schwieriges Thema… Wie weit geht sie?

Du bist jahrelang mit Deinem Partner zusammen, geniesst auch dessen Freizügigkeit.
Nun stirbt der grosszügige Partner. Dann liegt er wochenlang im Kühlhaus, da die Beerdigungskosten ausstehen. Was würdest Du als lebender Partner tun, wenn Du die Kosten tragen könntest? Ich finde, der tote Partner hätte es dann verdient, dann vom lebenden Partner ehrwürdig beerdigt zu werden. Und würdet ihr die Wohnung des toten Partners mit anderen Personen benutzen ob wohl die eigene Wohnung vorhanden ist?
Wie seht ihs das?
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former member
schaun mir moi,
des beste is ma macht a umfrage
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H*****e
Natürlich würde ich mich um die Beerdigung kümmern und auch zahlen ... natürlich in Rücksprache mit den Erben ...

Wegen der Wohnung .... weiß ich nicht ...es käme auf meine Bedürfnisse und auch finanzielle Aspekte in Betracht ...
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slimfastbear58 yrs
ich hatte 1 Jahr lang Stress nach dem Tod meines Partners mit der Verwandschaft,habe aber alles selber bezahlt und sie nur geerbt
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former member
i würd des a ehrenvoll machn, scheiß drauf auf des Geld!

So hab i halt abstimmt
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former member
jawollja, i hab des obere gnommen
P******w
Mein Mann und ich haben ein gemeinsames Testament gemacht (notariell), in dem wir uns gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben.
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M****h
ich auch
obwohl ich denke dass wir vieles vorab schon regeln werden
M****h
Wir als Paar werden entsprechend vorsorgen und vieles klar machen vorab,  ggf. auc noch mit einer Eheschliessung , da es keine    Erben oder    erbwürdigen gibt ...
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ingo50173 yrs
Ein Partner hat Immer einen Ehrenvollen Abschied Verdient und wird im Herzen immer bei dir sein .
S**b
Wenn alles geregelt ist erspart man(n) sich viel Ärger und die Kosten des Anwaltes.
meeeep57 yrs
Es gibt die Möglichkeit alles im voraus zu planen und zu organisieren. Von der Trauerfeier bis zur Bestattungsform und der Zeit danach. Grabpflege und so. Das nimmt den Hinterbliebenen eine enorme Last ab.

Erst einmal sich überhaupt mit dem Thema beschäftigfen. Dann einmal verschiedene Bestattungsunternehmen aufsuchen und Beraten lassen. Ihr werdet erstaunt sein, was es da für Preisunterschiede für die gleiche Leistung gibt. Da wo man sich am besten aufgehoben fühlt eine Bestattungsvorsorge abschließen.
Alles geregelt, keiner der Angehörigen muss sich mehr um den Ablauf Gedanken machen - was im Trauerfall sowieso schwierig ist. Und auch finanziell ist alles geregelt.
Wenn man zwischenzeitlich etwas ändern möchte geht das problemlos. Das Geld liegt auf einem Treuhandkonto.
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former member
Auch wir haben schon alles geregelt!
Wir wollen in einen Ruheforst, der Verwandtschaft hat das nicht zu interessieren,
die sagen später noch, was mehr haben die nicht gespart.
P******e
Genau so hat es mein Vater gemacht.
Er hat vor einigen Jahren schon alles beim Bestatter geregelt, die Grabstelle im Ruheforst ausgesucht.

Als er Anfang des Jahres gestorben ist, mussten wir nur noch die Traueranzeige gestalten, die Urne aussuchen und zwei Lieder für die Trauerfeier aussuchen.

Auf www.bestatter.de kann man sich informieren.

Wenn man getrennte Konten hat, darf man nicht vergessen, jemandem eine Bankvollmacht auszustellen, die auch über den Tod hinaus gültig ist.
Ansonsten muß ein Erbschein beantragt werden, der kostet Geld und dauert u. U. lange, eh der ausgestellt ist.
Eine Vorsorgevollmacht, die alles regelt, reicht den meisten Banken nicht aus, selbst, wenn sie bei einem Notar erstellt worden ist.
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a member
Ich habe vor 2 Jahren meinen Partner verloren und für mich gibt es nur die erste Variante.
a member
Wen man einen verheirateten Partner hat, dann dürfte es doch keine Schwierigkeiten geben.
Da acht man das von sich aus.
Aber wenn man nur so zusammenlebt, hat ohne ein Testament zu Gunsten des Partners nichts Gültigkeit. Da stehen schon die Erben bei Fuss. Du wirst in keiner Weise Recht bekommen.
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meeeep57 yrs
Benedikt schrieb:
Wen man einen verheirateten Partner hat, dann dürfte es doch keine Schwierigkeiten geben.


Aufpassen, das stimmt nicht unbedingt. Aus einer Ehe oder vergleichbarem, leitet sich kein Auskunfts- oder Handlungsrecht ab. Bloß weil jemand auf dem Papier verheiratet ist, bedeutet noch lange nicht, dass man sich noch mag oder vertraut. Bei uns in der Klinik werden oft Hinweise angebracht, wer zum Patient darf und wer nicht. Da sind nicht immer die Ehepartner dabei.

Ehepartner sind nicht gegenseitig vertretungsberechtigt oder bevollmächtigt. Das muss man in einer entsprechenden Vorsorgevollmacht regeln. Für Banken braucht man zusätzlich eine Vollmacht bei jeder betreffenden Bank, die sinnvollerweise über den Tod hinausgeht. (Wurde hier schon erwähnt)

Aus der Praxis weis ich, dass auch Ehepartner die keine Vorsorgevollmacht haben, erst vom Amtsgericht als Betreuer bestallt werden müssen. Das bedeutet, man muss auch dann einmal im Jahr gegenüber dem Amtsgericht einen Bericht und eine Buchführung abliefern. Die prüfen das. Im Zweifel oder bei kritischen Fragen muss das Amtsgericht zustimmen.

Seit Anfang des Jahres ist das Ehegattenvertretungsrecht in Kraft getreten. Zitat sovd: Dieses besagt, dass sich Eheleute im Krankheitsfall gegenseitig für sechs Monate in gesundheitlichen Angelegenheiten vertreten können, wenn dies der*die kranke Ehepartner*in nicht selbst kann.

Das betrifft nur gesundheitliche Angelegenheiten und nur für sechs Monate und soweit ich weiß, nur wenn die Personen im gleichen Haushalt leben. Die Sozialverbände sehen das sogar eher kritisch, weil damit das Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt wird. Zusammenleben und Ehe sind manchmal Kriegsschauplätze.

Wer sich also absichern will, sollte sich mit dem Thema Vorsorgevollmachten und auch Patientenverfügung auseinandersetzen. Beglaubigen und vor allem beraten können da Sozialverbände, Notare und oft auch Einrichtungen bei der Stadt. Bürgerbüros, Generationenbüros usw.
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P******e
Die Umfrage ist zu Ende, hier das Ergebnis:


Ich würde ihm einen ehrenvollen Abschied geben..................82 %

Er soll sich zu Lebzeiten selbst um alles kümmern...................3 %

Weiß ich nicht......................................................................15 %


Es wurden insgesamt 39 Stimmen abgegeben
a member
Interessantes Ergebnis, danke für die Antworten. Das zeigt, was einige unter Partnerschaft verstehen...
ingo50173 yrs
Mein Partner wollte unbedingt das der Erbe für die Kosten Aufkommen soll. Nach vielen Gesprächen mit dem Nachlassgericht habe ich dann Doch die Kosten Übernommen und ihm einen Würdevollen Abschied mit Freunden und Nachbarn Organisiert .
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