Community News: keine Mitschuld ohne Helm

Forum
No answers in this topic
E*****t
Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Radfahrer ohne Helm nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls angelastet werden kann. Damit hebt der BGH das umstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig von Juni 2013 auf. Der ADFC hatte die Klägerin auf ihrem Rechtsweg unterstützt – und begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter als Wiederherstellung der Rechtssicherheit.

Nach Ansicht des Gerichts bestand zum Zeitpunkt des Unfalls keine allgemeine Verkehrsauffassung und kein Verkehrsbewusstsein, dass es zum Eigenschutz erforderlich und zumutbar sei, einen Helm zu tragen.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Wenn ein Radfahrer vollkommen unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalles wird, dann darf ihm niemand seine berechtigten Schadensersatzansprüche streitig machen – egal, ob mit oder ohne Helm gefahren wurde. Das ist die Quintessenz des BGH-Urteils. Der ADFC hat mit der verunglückten Radfahrerin für dieses Urteil gekämpft – und wir freuen uns, dass sie nach den Strapazen des fast zwei Jahre dauernden Rechtsstreits und der Bewältigung der schweren Unfallfolgen von höchster Instanz Recht bekommen hat.“

Hinweis an Redaktionen: Hintergrundinformationen zum Helm-Urteil finden Sie in unserer Vorab-Presseinformation unter www.adfc.de/presse.


» Community Homepage
00
QuoteEditDeleteRecoverRemoveMove